Honorar

Einzeltherapie

0€ für 30min Erstgespräch

80€ für 60min Einzeltherapie


Kliniknachsorge


Die Kliniknachsorge kann in Form von Einzeltherapie durchgeführt werden.

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht nach §203 StGB. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Daten diskret und streng vertraulich behandelt.


Hinweis zur Kostenübernahme

Meine Praxis wird als Privatpraxis geführt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können. 

Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen (anteilig bis ganz) die Therapiekosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger.

Bei einigen kleineren gesetzlichen Krankenkassen wird die Möglichkeit einer sogenannten Übergangstherapie in einzelnen Regionen Deutschlands angeboten. Ich bin für diese Übergangstherapien zertifiziert. Die Übergangstherapie ist eine Soforthilfe in Form einer Kurzzeitpsychotherapie. Details erfahren Sie unter: http://www.uebergangstherapie.de/

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlung von Heilpraktikern kann u.U. auch als “außergewöhnliche Belastungen “ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zählt zu den Heilbehandlungen und ist daher nach §4 Nr.14a UStG umsatzsteuerbefreit.

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch ab (falls Sie online einen Termin gebucht haben sollten Sie diesen bis zu 24 Stunden im voraus verschieben oder stornieren). Für verspätete oder nicht abgesagte Termine stelle ich Ihnen das vereinbarte Honorar in Rechnung.